Ordnung des Kaufunger Konvents

  1. Grundlage des Kaufunger Konvents sind die am 18. Dezember 1984 von Kunigunde Kemmer, Friedrich Wilhelm von Loewenstein und Günter E.Th. Bezzenberger verfassten 10 Thesen zur Bildung eines Kaufunger Konvents, der die geistliche Dimension der Geschichte des Ritter-schaftlichen Stiftes Kaufungen wahrt und weiterführt.

    Der Obervorsteher und der Vicemarschall des Ritterschaftlichen Stiftes Kaufungen haben sich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt und ihre Zustimmung erteilt, dass die St. Georgskapelle und das ehemalige Dormitorium dem Kaufunger Konvent in Obhut gegeben werden.

  2. Der Kaufunger Konvent stellt sich die Aufgabe, katholische du evangelische Christen zusammenzuführen mit dem Ziel, die heute mögliche Einheit zu suchen und zu leben und das gemeinsam Mögliche zu entdecken und zu tun. Dies geschieht durch Begegnungen, Gespräche, Meditation, Gebet und durch die Pflege gemeinsamer christlicher Tradition. Der Kaufunger Konvent bemüht sich, seine Erfahrungen und Erkenntnisse an andere weiterzugeben.

    Geistliche Mitte des Kaufunger Konvents ist die monatliche Vesper in der St. Georgskapelle für die Einheit der Kirche.

  3. Der am 1. März 1986 gegründete Kaufunger Konvent ist eine überregionale ökumenische Ge-meinschaft von katholischen und evangelischen Männern und Frauen, die sich zu den Konventszielen bekennen, sie fördern und auch zur persönlichen Mitarbeit bereit sind.

  4. Die Tätigkeit der Konventsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Arbeit des Konvents geschieht im Rahmen der Gemeinnützigkeit des Ritterschaftlichen Stiftes Kaufungen.

  5. Der ursprünglich aus zwölf Mitgliedern (Konventualen und Konventualinnen) bestehende Konvent kann bis auf achtzehn Mitglieder erweitert werden, wobei die Parität der Konfessions-zugehörigkeit berücksichtigt werden sollte.

  6. Neue Mitglieder werden bei Konventstagungen durch Zustimmung, gemeinsames Votum aller anwesenden Mitglieder, zunächst für ein Jahr als Konventsgäste berufen. Danach können sie durch das mehrheitliche Votum aller bei der betreffenden Konventstagung anwesenden Mit-glieder als Vollmitglieder bestätigt werden. Vorschlagerecht für neue Mitglieder hat jedes Konventsmitglied. Eine vorherige Absprache mit dem Konventsältesten wird empfohlen.

  7. Das Ritterschaftliche Stift Kaufungen ist durch einen der Obervorsteher vertreten.

  8. Die Mitglieder des Konvents verpflichten sich:
    • die Konventsziele tatkräftig zu fördern und zu vertreten,
    • die Konventsordnung zu halten,
    • regelmäßig an den Konventstagungen teilzunehmen,
    • die Konvents vespern nach dem vom Konvent beschlossenen jährlichen Turnus zu leiten,
    • andere Veranstaltungen mit vorzubereiten und zu leiten,
    • an den monatlichen ökumenischen Vespern teilzunehmen, bzw. bei Abwesenheit die Vesper möglichst zu gleicher Zeit mitzubeten.

  9. Die Mitglieder des Konvents tragen bei den Gottesdiensten und Veranstaltungen das Konvents-kreuz, das ihnen bei der Aufnahme als Vollmitglied des Konvents übergeben wird. Es ist beim Ausscheiden aus dem Konvent zurückzugeben.

  10. In jedem fünften Kalenderjahr werden die Konventsmitglieder vom Konventsältesten aufgefordert, schriftlich ihre Bereitschaft zur weiteren Mitgliedschaft zu erklären.

  11. Die Mitglieder der Konventsleitung werden auf einer Konventstagung gewählt.

    Die Konventsleitung setzt sich zusammen aus:
    • dem Konventsältesten / Leiter für 1 Jahr
    • dem Stellvertreter für 1 Jahr
    • dem Geschäftsführer für 5 Jahre
    • dem Kassenwart für 5 Jahre.

      Der Stellvertreter rückt nach 1 Jahr in die Position des Konventsältesten auf und ein Stellvertreter wird nachgewählt. Der Konventsältete bzw. sein Stellvertreter leiten die Tagungen und Veranstaltungen des Konvents. Der Leiter und sein Stellvertreter sollen unterschiedlichen Konfessionen angehören. Einer von beiden soll Geistlicher sein.

  12. Zu den besonderen Aufgaben der Konventsleitung gehören:
    • Vorbereitung der Konventstagungen,
    • Vorbereitung der Konventsveranstaltungen, wozu auch andere Konventuale beauftragt werden können,
    • Führung der Konventsgeschäfte,
    • Führung der Konventskasse,
    • Entscheidung über Nutzung der St. Georgskapelle durch Dritte.

  13. Die Konventsleitung legt dem Konvent jeweils bei der ersten Konventstagung eines Jahres den Jahresbericht und die Jahresrechung des verflossenen Jahres vor. Die anwesenden Konvents-mitglieder beschließen über den Jahresbericht und die Jahresrechnung und erteilen Entlastung.

  14. Für die Freunde des Kaufunger Konvents wird ein Freundeskreis gebildet, den zwei vom Konvent gewählte Mitglieder leiten. Der Freundeskreis wird gesondert zu den Veranstaltungen des Konvents eingeladen, ferner werden besondere Treffen vorbereitet. Bei der Gestaltung dieser Treffen sollen, je nach Thematik, auch weitere Mitglieder des Freundeskreises mitwirken.

    Der Konventsälteste richtet jährlich einen „Adventsbrief' an die Mitglieder des Freundeskreises.

  15. Die Auflösung des Konvents bedarf des einstimmigen Beschlusses der anwesenden Mitglieder bei einer zu diesem Zweck einberufenen Konventstagung. Bei der Auflösung des Konvents fällt sein Eigentum an das Ritterschaftliche Stift Kaufungen, das es im Sinne der ökumenischen Bestrebungen des Kaufunger Konvents verwenden wird.